Die Beschaffung von Software durch die Öffentliche Hand, ganz gleich ob Bund, Land, Kommune oder andere Körperschaften unterscheidet sich teils ganz erheblich von der Beschaffung in der Privatwirtschaft, obgleich große Summen bewegt werden. Das Vergaberecht schafft Bindungen, bringt aber auch Vorteile. All dies wird getan vor einem rechtlichen Hintergrund, der oft kaum oder nicht bekannt ist. Die Unterschiede zwischen Wirtschaft und Verwaltung sind auch gerne mal unklar.
- Kennen Sie die rechtlichen Grundlagen der Software Lizenzierung?
- Kennen Sie die Besonderheiten des Vergaberechts?
- Kennen Sie die Risiken für Ihre Körperschaft und für Sie selbst?
- Wie realistisch sind diese Risiken?
Wer im Einkauf und der Beschaffung hier learning by doing betreibt, bewegt sich auf dünnem Eis und sollte seine Kenntnisse auf eine solide Grundlage stellen. Ziel des Seminars ist es, diese Grundlage zu schaffen.
Das bedeutet, dass die Kursteilnehmerinnen und -teilnehmer zunächst Grundbegriffe und die Prinzipien des Softwarerechts kennen lernen. Danach werden alle wesentlichen Fragen gestreift, die sich in der täglichen Praxis zeigen. An Beispielsfällen oder an von den Teilnehmern mitgebrachten Szenarien können Einzelfragen vertieft werden.
Der Trainer ist Rechtsanwalt und hat langjährige Erfahrung in der Vermittlung juristischer Sachverhalte im IT-Bereich.